Freunde der Motorflugschule des BWLV e.V. |
§3 Geschäftsjahr | |
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung ins Vereinsregister und endet am 31.12.1981. |
§8 Organe des Vereins | |
(1) | Die Organe des Vereins sind:
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§13 Vertretungsbefugnis | |
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden vertreten. Jeder vertritt den Verein allein. |
§16 Außerordentliche Mitgliederversammlung | |
(1) (2) (3) |
Der Vorstand kann
jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Für
diese Einberufung gelten die Bestimmungen nach §10
dieser Satzung sinngemäß. Die außerordentliche Mitgliederversammlung hat die gleichen Befugnisse wie eine ordentliche Mitgliederversammlung. Der Vorstand muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn 1/3 der stimmberechtigten Vereinsmitglieder dies schriftlich beantragen. |
§17 Satzungsänderungen | |
(1) (2) |
Für
Satzungsänderungen und Zweckänderungen ist eine Mehrheit von 2/3 der
stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Beschlüsse nach §17 und §18 werden mit Eintragung in das Vereinsregister rechtswirksam. |
Kirchheim unter Teck, den 6. November 1981
Für die Richtigkeit dieser Kopie der Vereinssatzung kann nicht garantiert werden.